In jedem Fall kostenfrei ist Ihre erste Kontaktaufnahme mit mir, ob per Email oder telefonisch.

Im Prüfungsrecht arbeite ich in der Regel auf der Basis von Honorarvereinbarungen. Insoweit mache ich Ihnen gerne bezogen auf Ihr Anliegen ein für Sie unverbindliches Angebot.

In bestimmten Fällen kommt auch eine Abrechnung auf der Basis der gesetzlichen Gebühren in Betracht, so etwa bei Klagen gegen Prüfungsbescheide, wenn vorher bereits ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde.